Ihre freundliche Prüfstelle
in Losheim am See

Ab sofort können Sie für Ihre Fahrzeug­unter­suchungen einen festen Termin vereinbaren – telefonisch oder über terminland.de

Amtliche Fahrzeuguntersuchungen

Unsere Dienstleistungen

Ein Auszug unserer häufigsten Leistungen

Haupt­untersuchungen

An Kraft­fahrzeugen ist eine regelmäßige Unter­suchung auf Vorschrifts­mäßigkeit und technische Mängel vor­geschrieben. Die meisten Fahrzeuge müssen im Normalfall alle 2 Jahre zur HU.

Änderungs­abnahmen

Für gewisse Änderungen am Fahrzeug ist die Begutachtung durch einen Prüfingenieur oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer vorgeschrieben.

Kfz-Gutachten

Kfz-Gutachten erstellen wir im Falle eines Unfalls (Schadengutachten) oder wenn der Wert eines Fahrzeugs unabhängig und neutral bestimmt werden soll (Wertgutachten).

„Einzel­abnahmen“, „Voll­gutachten“ oder „21er“ – so werden Begut­achtungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO im Volksmund auch genannt.

Diese Dienst­leistung wird z. B. dann nötig, wenn die Betriebs­erlaubnis eines Fahr­zeuges erloschen ist, etwa, wenn mehrere sich gegen­seitig beein­flussende Umbauten am Fahrzeug vorgenommen werden, die über ggf. vorliegende Prüf­zeugnisse (ABE, ECE, Teile­gutachten) nicht abgedeckt sind.

Wir können Ihnen diese Dienst­leistung anbieten!

Die KÜS ist die «Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger».

Seit 1991 führen Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure Hauptuntersuchungen in unserem Namen und Auftrag durch.
Die KÜS ist in allen Bundesländern vertreten und amtlich anerkannt.

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