Ihre freundliche Prüfstelle
in Losheim am See
Ab Juni 2024: jeden Samstag von 8-12 Uhr geöffnet!
Amtliche Fahrzeuguntersuchungen
Unsere Dienstleistungen
Ein Auszug unserer häufigsten Leistungen
Hauptuntersuchungen
An Kraftfahrzeugen ist eine regelmäßige Untersuchung auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel vorgeschrieben. Die meisten Fahrzeuge müssen im Normalfall alle 2 Jahre zur HU.
Änderungsabnahmen
Für gewisse Änderungen am Fahrzeug ist die Begutachtung durch einen Prüfingenieur oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer vorgeschrieben.
Kfz-Gutachten
Kfz-Gutachten erstellen wir im Falle eines Unfalls (Schadengutachten) oder wenn der Wert eines Fahrzeugs unabhängig und neutral bestimmt werden soll (Wertgutachten).
„Einzelabnahmen“, „Vollgutachten“ oder „21er“ – so werden Begutachtungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO im Volksmund auch genannt.
Diese Dienstleistung wird z. B. dann nötig, wenn die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erloschen ist, etwa, wenn mehrere sich gegenseitig beeinflussende Umbauten am Fahrzeug vorgenommen werden, die über ggf. vorliegende Prüfzeugnisse (ABE, ECE, Teilegutachten) nicht abgedeckt sind.
Wir können Ihnen diese Dienstleistung anbieten!
Die KÜS ist die «Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger».
Seit 1991 führen Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure Hauptuntersuchungen in unserem Namen und Auftrag durch.
Die KÜS ist in allen Bundesländern vertreten und amtlich anerkannt.