Änderung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV

Formelle Änderungen der Fahr­zeug­dokumente werden über die Fahrzeug­zulassungs­verordnung geregelt (FZV). Unterstützend für die Straßen­verkehrs­behörde erstellen wir Daten­blätter und Vorgaben zur Änderung der Fahrzeug­dokumente.

Beispiele hierfür sind …

  • Änderungen von Angaben zum Halter
  • Änderung der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
  • Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
  • Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
  • Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist
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